Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Theorie

Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2

Praxis

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3

Spezifikationen
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A:
zul. Gesamtgewicht max. 3.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
Anhänger mit zGG nicht mehr als 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zGG über 750 kg erlaubt, wenn zGG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Ausbildung und Prüfung

  • Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich und empfohlen
  • Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich

Kopien können in der Fahrschule kostenfrei erstellt werden. Restliche Dokumente werden in der Fahrschule erstellt.