Das kleine Führerschein ABC
Auto, Auto mit Anhänger, Mofa, Roller, 125er, Motorrad, Traktor, LKW, Bus ... hier bekommst du einen kleinen Überblick der verschiedenen Führerschein-Klassen. Aber keine Angst, wir helfen dir bei der richtigen Wahl.
Das kleine Führerschein ABC
Auto, Auto mit Anhänger, Mofa, Roller, 125er, Motorrad, Traktor, LKW, Bus ... hier bekommst du einen kleinen Überblick der verschiedenen Führerschein-Klassen. Aber keine Angst, wir helfen dir bei der richtigen Wahl.
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3
Spezifikationen
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A:
zul. Gesamtgewicht max. 3.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
Anhänger mit zGG nicht mehr als 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zGG über 750 kg erlaubt, wenn zGG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Ausbildung und Prüfung
Kopien können in der Fahrschule kostenfrei erstellt werden. Restliche Dokumente werden in der Fahrschule erstellt.
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Ausbildung: Praxis
Prüfung: keine
Vorbesitz: Klasse B
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.
2,5 Stunden a 60 min theoretischer Unterricht
3,5 Stunden a 60 min praktische Übungen
1 Stunde a 60 min Fahren im Realverkehr
Spezifikationen
Kfz der Klasse B mit Anhängern:
zGG der Kombination max. 4.250 kg
Ausbildung und Prüfung:
Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Ausbildung: Praxis
Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Nachtfahrt: 1
Spezifikationen
Kfz der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhänger:
zGG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Ausbildung und Prüfung:
Mindestalter: 15
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung (keine praktische Prüfung notwendig)
Doppelstunden: 6 Stunden à 90 Minuten
Übungsstunden: mindestens 90 Minuten
Spezifikationen
Zweirädrige Kraftfahrzeuge bis max. 25 km/h
Mindestalter: 15
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
Zusatzstoff: 2
Übungsstunden: nach Bedarf
Spezifikationen
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder, bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW.
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM
Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3
Spezifikationen
Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.
3-rädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH und max. 15 kW Motorleistung.
Ausbildung und Prüfung
Mindestalter: 18
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, A1
Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Klasse A2 Aufstieg - keine theoretische Ausbildung nötig
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3
Vorbesitz Klasse A1
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 2
Nachtfahrt: 1
Klasse A2 Aufstieg - keine Sonderfahrten nötig
Spezifikationen
Krafträder (mittelschwere Krafträder) mit bis zu 35 kW Motorleistung und einem Leistungsgewicht
von max. 0,2 kW/kg.
Ausbildung und Prüfung
Mindestalter: 24
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, A1 und A2
Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4
Klasse A Aufstieg - keine theoretische Ausbildung nötig
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3
Vorbesitz Klasse A1 oder A2
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 2
Nachtfahrt: 1
Klasse A Aufstieg - keine Sonderfahrten nötig
Spezifikationen
Krafträder mit einer bbH von mehr als 45 km/h, mehr als 35 kW Motorleistung und einem Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.
3-rädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm³.
Ausbildung und Prüfung
Mittelschwere LKW mit einer Gesamtmasse über 3,5t aber nicht mehr als 7,5t. Die Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ist möglich. Es darf ein Anhänger mit 750kg mitgeführt werden.
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelauflieger mit mehr als 750 kg. Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Eingeschlossene Klassen: BE und D1E (nur bei Vorbesitz der Klasse D1)
Ist nicht vorgeschrieben.
Bei Vorbesitz der Klasse C1
Wenn Klasse C1 und C1E gemeinsam erworben werden
Vorbesitz der Klasse C1 ist zum Prüfungszeitpunkt erforderlich. Es kann die Klasse C1 und C1E in einem Ausbildungsgang erworben werden. Hierbei erspart man sich erheblich Geld.
Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis bis zum 50. Lebensjahr, ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre
Für die gewerbliche Tätigkeit benötigt man eine Grundqualifikation
Schwere LKW mit einer Gesamtmasse über 3,5t. Die Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ist möglich. Es darf ein Anhänger mit 750kg mitgeführt werden.
Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Betrieb ausgebildet wird
Vorbesitz: Klasse B erforderlich
bei Vorbesitz Klasse C1
Beinhaltet die Klasse C1 (leichte LKW)
Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre
Für die gewerbliche Tätigkeit benötigt man eine Grundqualifikation
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelauflieger mit mehr als 750 kg.
Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Betrieb ausgebildet wird
Vorbesitz: Klasse C erforderlich
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T und D1E (nur bei Vorbesitz der Klasse D1)
Bei Vorbesitz der Klasse C
Wenn Klasse C und CE gemeinsam erworben werden
Vorbesitz der Klasse C ist zum Prüfungszeitpunkt erforderlich. Es kann die Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang erworben werden. Hierbei erspart man sich erheblich Geld.
Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis bis zum 50. Lebensjahr, ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre
Für die gewerbliche Tätigkeit benötigt man eine Grundqualifikation
Kleine Busse die zur Beförderung von mehr als 8 Personen aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind und ein Fahrzeuglänge von 8 Meter nicht überschreiten.
Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fachbetrieb
Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre
Für die gewerbliche Tätigkeit benötigt man eine Grundqualifikation
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 (Kleinbus) und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Auf den Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.
Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fachbetrieb
Ist nicht vorgeschrieben.
Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre
Große Busse die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind. Es darf ein Anhänger mit 750kg mitgeführt werden. Der Gelenklinienbus ist ein Fahrzeug der Klasse D.
Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Mindestalter:
Für die gewerbliche Tätigkeit benötigt man eine Grundqualifikation
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Mindestalter: siehe Klasse D
Ist nicht vorgeschrieben.
Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre
*Kopien können in der Fahrschule kostenfrei erstellt werden. Restliche Dokumente werden in der Fahrschule erstellt.