Führerschein
Klassen A-Z

Das kleine Führerschein ABC

Auto, Auto mit Anhänger, Mofa, Roller, 125er, Motorrad, Traktor, LKW, Bus ... hier bekommst du einen kleinen Überblick der verschiedenen Führerschein-Klassen. Aber keine Angst, wir helfen dir bei der richtigen Wahl.

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, L

Theorie

Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2

Praxis

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3

Spezifikationen
Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A:
zul. Gesamtgewicht max. 3.500 kg
max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung:
Anhänger mit zGG nicht mehr als 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zGG über 750 kg erlaubt, wenn zGG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

Ausbildung und Prüfung

  • Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich und empfohlen
  • Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich

Kopien können in der Fahrschule kostenfrei erstellt werden. Restliche Dokumente werden in der Fahrschule erstellt.

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Ausbildung: Praxis
Prüfung: keine
Vorbesitz: Klasse B
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt.

Theorie und Praxis

2,5 Stunden a 60 min theoretischer Unterricht
3,5 Stunden a 60 min praktische Übungen
1 Stunde a 60 min Fahren im Realverkehr

Spezifikationen
Kfz der Klasse B mit Anhängern:
zGG der Kombination max. 4.250 kg

Ausbildung und Prüfung:

  • Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich und empfohlen
  • Theorieprüfung nicht erforderlich
  • Praktische Prüfung nicht erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF 17)
Ausbildung: Praxis
Prüfung: praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B

Praxis

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Nachtfahrt: 1

Spezifikationen
Kfz der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhänger:
zGG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

Ausbildung und Prüfung:

  • Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich und empfohlen
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich

Mindestalter: 15
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung (keine praktische Prüfung notwendig)

Theorie

Doppel­stunden: 6 Stunden à 90 Minuten

Praxis

Übungsstunden: mindestens 90 Minuten

Spezifikationen
Zweirädrige Kraftfahrzeuge bis max. 25 km/h

Mindestalter: 15
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung

Theorie

Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
Zusatzstoff: 2

Praxis

Übungsstunden: nach Bedarf

Spezifikationen
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder, bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und
einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW.

Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM

Theorie

Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4

Praxis

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3

Spezifikationen
Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.

3-rädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bbH und max. 15 kW Motorleistung.

Ausbildung und Prüfung

  • Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich und empfohlen
  • Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich

Mindestalter: 18
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, A1

Theorie

Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4

Klasse A2 Aufstieg - keine theoretische Ausbildung nötig

Praxis

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3

Vorbesitz Klasse A1
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 2
Nachtfahrt: 1

Klasse A2 Aufstieg - keine Sonderfahrten nötig

Spezifikationen
Krafträder (mittelschwere Krafträder) mit bis zu 35 kW Motorleistung und einem Leistungsgewicht
von max. 0,2 kW/kg.

Ausbildung und Prüfung

  • Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich und empfohlen
  • Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich

Mindestalter: 24
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: theoretische und praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, A1 und A2

Theorie

Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4

Klasse A Aufstieg - keine theoretische Ausbildung nötig

Praxis

Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3

Vorbesitz Klasse A1 oder A2
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 2
Nachtfahrt: 1

Klasse A Aufstieg - keine Sonderfahrten nötig

Spezifikationen
Krafträder mit einer bbH von mehr als 45 km/h, mehr als 35 kW Motorleistung und einem Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg.

3-rädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm³.

Ausbildung und Prüfung

  • Ausbildungsbeginn 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich und empfohlen
  • Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich

Mittelschwere LKW mit einer Gesamtmasse über 3,5t aber nicht mehr als 7,5t. Die Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ist möglich. Es darf ein Anhänger mit 750kg mitgeführt werden.

Theorie

  • 6 Stunden Grundstoffunterricht
  • 6 Stunden klassenspezifischer Unterricht
  • 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht bei Vorbesitz Klasse D

Praxis

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Nachtfahrt

Vorbesitz Klasse B erforderlich
Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre

Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelauflieger mit mehr als 750 kg. Kombination aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen.

Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Eingeschlossene Klassen: BE und D1E (nur bei Vorbesitz der Klasse D1)

Theorie

Ist nicht vorgeschrieben.

Praxis

Bei Vorbesitz der Klasse C1

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Nachtfahrt

Wenn Klasse C1 und C1E gemeinsam erworben werden

  • 1 Überlandfahrten Solo
  • 3 Überlandfahrten Zug
  • 1 Autobahnfahrt Solo
  • 1 Autobahnfahrt Zug
  • 2 Nachtfahrten Zug

Vorbesitz der Klasse C1 ist zum Prüfungszeitpunkt erforderlich. Es kann die Klasse C1 und C1E in einem Ausbildungsgang erworben werden. Hierbei erspart man sich erheblich Geld.

Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis bis zum 50. Lebensjahr, ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre
Für die gewerbliche Tätigkeit benötigt man eine Grundqualifikation

Schwere LKW mit einer Gesamtmasse über 3,5t. Die Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ist möglich. Es darf ein Anhänger mit 750kg mitgeführt werden.

Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Betrieb ausgebildet wird
Vorbesitz: Klasse B erforderlich

Theorie

  • 6 Stunden Grundstoffunterricht
  • 10 Stunden klassenspezifischer Unterricht
  • 4 Stunden klassenspezifischer Unterricht bei Vorbesitz Klasse C1
  • 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht bei Vorbesitz Klasse D

Praxis

  • 5 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrt
  • 3 Nachtfahrt

bei Vorbesitz Klasse C1

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Nachtfahrt

Beinhaltet die Klasse C1 (leichte LKW)
Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre
Für die gewerbliche Tätigkeit benötigt man eine Grundqualifikation

Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelauflieger mit mehr als 750 kg.

Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre sofern der Bewerber zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Betrieb ausgebildet wird
Vorbesitz: Klasse C erforderlich
Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T und D1E (nur bei Vorbesitz der Klasse D1)

Theorie

  • 6 Stunden Grundstoffunterricht
  • 4 Stunden klassenspezifischer Unterricht

Praxis

Bei Vorbesitz der Klasse C

  • 5 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrt
  • 3 Nachtfahrt

Wenn Klasse C und CE gemeinsam erworben werden

  • 3 Überlandfahrten Solo
  • 5 Überlandfahrten Zug
  • 1 Autobahnfahrt Solo
  • 2 Autobahnfahrt Zug
  • 3 Nachtfahrten Zug

Vorbesitz der Klasse C ist zum Prüfungszeitpunkt erforderlich. Es kann die Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang erworben werden. Hierbei erspart man sich erheblich Geld.

Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis bis zum 50. Lebensjahr, ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre
Für die gewerbliche Tätigkeit benötigt man eine Grundqualifikation

Kleine Busse die zur Beförderung von mehr als 8 Personen aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind und ein Fahrzeuglänge von 8 Meter nicht überschreiten.

Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fachbetrieb

Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre
Für die gewerbliche Tätigkeit benötigt man eine Grundqualifikation

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 (Kleinbus) und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Auf den Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.

Mindestalter: 21 Jahre / 18 Jahre während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fachbetrieb

Theorie

Ist nicht vorgeschrieben.

Praxis

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Nachtfahrt

Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre

Große Busse die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt sind. Es darf ein Anhänger mit 750kg mitgeführt werden. Der Gelenklinienbus ist ein Fahrzeug der Klasse D.

Vorbesitz: Klasse B erforderlich

Mindestalter:

  • 24 Jahre
  • 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
  • 21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (große IHK-Prüfung)
  • 21 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation, dann auf Linienverkehr bis 50km Linienlänge beschränkt
  • 20 Jahre während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fachbetrieb
  • 18 Jahre während der Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fachbetrieb, dann auf Linienverkehr bis 50km Linienlänge beschränkt

Für die gewerbliche Tätigkeit benötigt man eine Grundqualifikation

Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Mindestalter: siehe Klasse D

Theorie

Ist nicht vorgeschrieben.

Praxis

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Nachtfahrt

Geltungsdauer des Führerscheins 5 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre

*Kopien können in der Fahrschule kostenfrei erstellt werden. Restliche Dokumente werden in der Fahrschule erstellt.