Als staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für die Berufskraftfahrer Aus- und Weiterbildung des Güterkraft- und Personenverkehrs stehen wir ihnen als Dienstleister zur Seite. Von der Grundqualifikation über die vorgeschriebenen BKF-Module bis hin zu Spezialthemen wie Gabelstapler und Ladungssicherung bieten wir in unserem BBZ (Berufskraftfahrer Bildungszentrum) Kurse für Berufskraftfahrer und alle, die es werden wollen.
Berufskraftfahrer
Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen.
Modulinhalte
- Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette
- Kenntnis der technischen Merkmale und Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen.
Modulinhalte
- Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr
- Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- Kenntnis der Vorschriften für den Personenkraftverkehr
Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen.
Modulinhalte
- Entstehung von Gefahren, Gefahrenkontrolle und Gefahrenbewusstsein
- Einschränkungen durch Biorhythmus, Klima, Medikamente/Drogen/Alkohol oder Ablenkung
- Wahrnehmungstäuschungen wie Scheinbewegungen, falsche Größenwahrnehmung, Halluzinationen - und Illusionen
- Fahrerselbstbild, Risikoverhalten und Kommunikation im Straßenverkehr
- Umgang mit Gefahren in der Praxis
- Verhalten bei Notfällen
- Erweiterungsbereich Personenbeförderung/KOM
Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen.
Modulinhalte
- Folgen von Schäden und Unfällen für Transporteure und wie sie vermieden werden können
- Schadensprävention für Fahrzeuge und Güter
- Tipps und Hinweise zur Förderung eines positiven Images des Unternehmens durch effektive Kommunikation und Förderung der Kundenzufriedenheit
- Schutz vor Kriminalität und Schleusung
- Stressbewältigungsstrategien für Fahrer
- „Frigo“-Erweiterungsmodul zu temperaturgeführten Transporten mit Informationen zum fachgerechten und schadensfreien Transport temperaturempfindlicher Güter
Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen.
Modulinhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Kräfte und Gegenkräfte
- Sicherungsarten und Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Lastverteilung, Be- und Entladen
- Beförderung von Gefahrgut (Freimengenregelung)
- Sicherheitsmängel und Fahrzeugkontrollen
- Spezifische Inhalte in fünf Erweiterungsbereichen für: Planen- und Pritschenaufbau, Koffer- und Containeraufbau, KEP und Verteilerverkehr, Spezialaufbauten, Personenbeförderung/KOM
Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen.
Bei der Grundqualifikation legt der Fahrer vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) eine 7,5-stündige praktische und theoretische Prüfung ab. Für die Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen.
Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.
Theorie erfolgt per Homestudium Prüfungsvorbereitung Praxis wird durch uns durchgeführt.
Infos dazu in unserer Fahrschule
Wer die beschleunigte Grundqualifikation absolviert, nimmt an einem Lehrgang mit 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Praxisstunden teil. Am Ende der beschleunigten Grundqualifikation steht eine 90-minütige theoretische Prüfung vor der für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen IHK. Für die beschleunigte Grundqualifikation muss man die entsprechende Fahrerlaubnisklasse noch nicht besitzen.
Die absolvierte Grundqualifikation wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein nachgewiesen.
Hochstapeln und dass aber ohne Kriminelle Ader. Bei uns kannst du den Führerschein für Gabelstapler erwerben. Gemäß des Grundsatzes DGUV 308-001.
Modulinhalte
- Anbau und Wechsel von Anbaugeräten
- Arbeiten in der Nähe von Frei-/Fahrleitungen
- Transport, Verladung, öffentlicher Straßenverkehr, Sonderrechte
- Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
- Qualifikation und Pflichten des Bedieners
- Neben der Theorie ist auch eine praktische Übungseinheit vorgesehen. Zum Abschluss wird eine theoretische und praktische Prüfung absolviert.
Egal ob Berufskraftfahrer oder Privatperson, Ladungssicherung ist für jeden ein Thema, der Ladung ganz gleich ob auf dem Anhänger oder im Fahrzeug Güter transportieren möchte. In dieser Schulung werden die Grundlagen der Ladungssicherung sowie Sicherungsmöglichkeiten vermittelt und in praktischen Übungen angewendet. Somit sind sie in der Lage, Ihre Ladung nach den geltenden Regeln zu transportieren.
Modulinhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Kräfte und Gegenkräfte
- Sicherungsarten und Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- Lastverteilung, Be- und Entladen
- Sicherheitsmängel und Fahrzeugkontrollen
Die Fortbildung ist für Unternehmer, Geschäftsführer, Verkehrsleiter, Fuhrparkleiter, Disponenten, Beauftragte, Vorgesetzte sowie Fahrpersonal geeignet.
Ziel ist es, den Schulungsteilnehmern in diese umfangreichen Themengebieten (Gesetze, Verordnungen) die Handhabung mit der Lenk und Ruhezeiten auf eine verständliche, praxisnahe Art zu schulen.