Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen.
Der Fahrer muss die Weiterbildung im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland (bzw. EWR-Vertragsstaat) erwerben, in dem er beschäftigt ist. Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden (zu je 60 Minuten) mit Ausbildungseinheiten von mindestens sieben Stunden. Ein Teil der Weiterbildung kann im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen. Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung!
Modulinhalte
- Entstehung von Gefahren, Gefahrenkontrolle und Gefahrenbewusstsein
- Einschränkungen durch Biorhythmus, Klima, Medikamente/Drogen/Alkohol oder Ablenkung
- Wahrnehmungstäuschungen wie Scheinbewegungen, falsche Größenwahrnehmung, Halluzinationen - und Illusionen
- Fahrerselbstbild, Risikoverhalten und Kommunikation im Straßenverkehr
- Umgang mit Gefahren in der Praxis
- Verhalten bei Notfällen
- Erweiterungsbereich Personenbeförderung/KOM
Kurszeiten
08.00 – 16.00 Uhr
Mindest Teilnehmerzahl
8 Teilnehmer pro Kurstermin
Kursbestätigung
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