EU BKF Weiterbildung Modul 4

Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Sie betrifft alle Fahrer, die mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE gewerbliche Fahrten durchführen.

Der Fahrer muss die Weiterbildung im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland (bzw. EWR-Vertragsstaat) erwerben, in dem er beschäftigt ist. Die Dauer der Weiterbildung beträgt 35 Stunden (zu je 60 Minuten) mit Ausbildungseinheiten von mindestens sieben Stunden. Ein Teil der Weiterbildung kann im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen. Als Nachweis der Weiterbildung wird bei Vorlage der entsprechenden Teilnahmebescheinigungen die befristete Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung!

Modulinhalte

  • Folgen von Schäden und Unfällen für Transporteure und wie sie vermieden werden können
  • Schadensprävention für Fahrzeuge und Güter
  • Tipps und Hinweise zur Förderung eines positiven Images des Unternehmens durch effektive Kommunikation und Förderung der Kundenzufriedenheit
  • Schutz vor Kriminalität und Schleusung
  • Stressbewältigungsstrategien für Fahrer
  • „Frigo“-Erweiterungsmodul zu temperaturgeführten Transporten mit Informationen zum fachgerechten und schadensfreien Transport temperaturempfindlicher Güter

Kurszeiten

08.00 – 16.00 Uhr

Mindest Teilnehmerzahl
8 Teilnehmer pro Kurstermin

Kursbestätigung
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Anmeldung
EU BKF Weiterbildung Modul 4

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