Gabelstapler

Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (für Gabelstapler) bzw. 308-009 (früher: BGG 925) der Berufsgenossenschaft muss jeder, der ein Flurförderzeug bedient, eine Ausbildung sowie eine theoretische und eine praktische Staplerschein-Prüfung ablegen. Erst dann ist die Person rechtlich zum Führen eines Flurförderzeuges berechtigt und erhält einen Gabelstaplerführerschein.

Modulinhalte

  • Anbau und Wechsel von Anbaugeräten
  • Arbeiten in der Nähe von Frei-/Fahrleitungen
  • Transport, Verladung, öffentlicher Straßenverkehr, Sonderrechte
  • Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
  • Qualifikation und Pflichten des Bedieners
  • Neben der Theorie ist auch eine praktische Übungseinheit vorgesehen. Zum Abschluss wird eine theoretische und praktische Prüfung absolviert.

Kurszeiten:

2 Kurstage jeweils 08.00 - 16.30 Uhr

Mindest Teilnehmerzahl
6 Teilnehmer pro Kurstermin

Kursbestätigung
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Gabelstapler

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