Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 (für Gabelstapler) bzw. 308-009 (früher: BGG 925) der Berufsgenossenschaft muss jeder, der ein Flurförderzeug bedient, eine Ausbildung sowie eine theoretische und eine praktische Staplerschein-Prüfung ablegen. Erst dann ist die Person rechtlich zum Führen eines Flurförderzeuges berechtigt und erhält einen Gabelstaplerführerschein.
Modulinhalte
- Anbau und Wechsel von Anbaugeräten
- Arbeiten in der Nähe von Frei-/Fahrleitungen
- Transport, Verladung, öffentlicher Straßenverkehr, Sonderrechte
- Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
- Qualifikation und Pflichten des Bedieners
- Neben der Theorie ist auch eine praktische Übungseinheit vorgesehen. Zum Abschluss wird eine theoretische und praktische Prüfung absolviert.
Kurszeiten:
2 Kurstage jeweils 08.00 - 16.30 Uhr
Mindest Teilnehmerzahl
6 Teilnehmer pro Kurstermin
Kursbestätigung
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